Die Aufsichtsbehörde veröffentlichte ein Rundschreiben über die außergewöhnlichen und vorübergehenden Maßnahmen bezüglich der OVID-19-Pandemie.

Da sich das Land seit dem 18. März 2020 – aufgrund der globalen Coronavirus-Pandemie – im Ausnahmezustand befindet, benötigt die Wirtschaft außerordentliche Maßnahmen, um die Geschäftskontinuität zu ermöglichen. Mit diesem Szenario im Hinterkopf beschloss das IMPIC – Instituto dos Mercados Públicos, do Imobiliário e da Construção, mit größerem Umfang die Praxis von Verfahren mit digitalen Mitteln zu akzeptieren. In einem informativen Rundschreiben, das sich an den Immobilien- und Bausektor richtet, stellt die Regulierungsbehörde klar, wie sie im aktuellen Kontext handeln soll.

Früher war es nicht ausreichend, Kopien von Verträgen vorzulegen, sofern sie nicht beglaubigt waren. IMPIC stellt nun fest, dass “Immobilienkauf- und -verkaufsversprechende Verträge in Manuskriptform oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur auf der Grundlage der genannten Rechtsnorm unterzeichnet und vorgelegt werden können.

Um Immobilien- und Bauunternehmen bei diesem Schritt in Richtung einer stärkeren Digitalisierung zu unterstützen, stellt die Regulierungsbehörde daher auch eine Liste der europäischen Dienstleister zur Verfügung, die zur Ausstellung dieser Art von Zertifikaten für elektronische Signaturen berechtigt sind.

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